Berufsfotografen sind kein “reglementiertes Gewerbe” mehr. Jene Passage der Gewerbeordnung, die die Reglementierung vorsah, wurde als wegen Verletzung des Rechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung als verfassungswidrig aufgehoben, so hat der hat der Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH) nach einem Antrag des Verwaltungsgerichtshofes, entschieden. [Quelle: http://www.vfgh.gv.at/ ]
Begründet wird das Urteil unter anderem durch den Fortschritt der Technologie (digitale Fotografie), wodurch nicht mehr die Fähigkeiten und Kenntnisse im Vergleich zur analogen Fotografie notwendig sind. Hier ein kurzer Auszug aus der Begründung des Urteils: G 49/2013-7 vom 27. November 2013:
[…] 2.4. Der Verwaltungsgerichtshof erhebt in seinem Antrag das Bedenken, dass eine Aufrechterhaltung der Einordnung des Berufsfotografen als reglementiertes Gewerbe durch § 94 Z 20 GewO 1994 nicht mehr durch das öffentliche Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet, adäquat und sonst sachlich zu rechtfertigen sei. Insbesondere führt der Verwaltungsgerichtshof mit Blick auf die Regierungsvorlage zur Novelle der GewO 1994, BGBl. I 85/2012 (RV 1800 BlgNR 24. GP, 7), aus, dass die für die analoge Fotografie erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse mittlerweile durch die umfassend verbreitete Technologie der digitalen Fotografie nicht mehr notwendig seien. Es würden auch keine Interessen des Konsumentenschutzes in ausreichendem Umfang bestehen und die Einordnung des Berufsfotografen als reglementiertes Gewerbe aus Gründen einer qualitätsvollen Erbringung von Leistungen im Vergleich zu anderen freien Gewerben sei nicht verhältnismäßig. Der Verwaltungsgerichtshof stellt damit das Bestehen eines öffentlichen Interesses im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Einordnung des Berufsfotografen als reglementiertes Gewerbe in Frage. […]
Für den Berufsfotografen ist dieses Urteil zum Teil natürlich ein gewisser Schlag ins Gesicht, das mehr oder weniger besagt, als Fotograf ist keine qualifizierte Ausbildung notwendig. “Qualifikation setzt Ausbildung voraus. Da durch das Urteil des VfGH eine Qualifizierung nicht mehr Voraussetzung ist, wird es in Zukunft immer weniger Lehrlinge und ausbildungsfähige und -willige Betriebe in der Berufsfotografie geben”, so Ernst Strauss, Bundesinnungsmeister der Berufsfotografen auf http://www.ots.at/. Damit wird er vermutlich recht haben, dass somit ein attraktiver Lehrberuf für die Jugend wegfallen könnte.
Wie sich das nun in der Praxis entwickelt, wie das Um- oder Anmelden des Gewerbes als Berufsfotograf dann abläuft, wird sich vermutlich erst in den nächsten Monaten zeigen. Ich von meiner Seite begrüße die komplette Öffnung des Gewerbes und werde die weitere Entwicklung mit Spannung verfolgen und mich diesbezüglich einmal bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) erkundigen.